Agentur für Medien, Touristik und Vertrieb

Vorläufiges Inhaltsverzeichnis

Selbstständigkeit als Nebenerwerb und bei ALG II – Bezug

> Vorwort/Einführung

 

> 1 Vor dem Start Informationen sammeln

> Meine Stärken und Schwächen erkennen

> Meine familiäre Situation

> Fachliche Voraussetzungen

> Freiberuflich oder gewerblich, Franchise

> Die Kleinunternehmerregelung

> Wann sind Sie scheinselbständig

> Arbeiten von Zuhause oder im Geschäftslokal

> Die richtige Auswahl der Rechtsform

> Kapital- und Liquiditätsplanung

> Brauche ich einen Steuerberater

> Geld von der Bank, dem Arbeitsamt oder der Arge SGB II

> 2 Ihr Gründungsplan

> Wofür benötige ich überhaupt einen Businessplan

> Die Eckpunkte Ihres Vorhabens

> Was unterscheidet Sie von den Wettbewerbern

> Ihre Qualifikationen und Ihre Gründungshelfer

> Ihr Marketingplan

> Wie soll Ihre Kundenaquise aussehen

> Ohne Werbung geht nichts

> Die ausgewählte Unternehmensform

> Umsatz-, Liquiditäts- und Kapitalplanung

> Ihre persönliche Risikoeinschätzung

> 3 Die Eröffnungsphase

> Anmeldeformalitäten

> Vorschriften für den Außenauftritt

> Die richtige Bank finden

> Welche Steuern fallen an

> Die notwendigen Versicherungen abschließen

> Welche andere Beiträgen fallen an

> Einnahmen-Überschussrechnung

> Doppelte Buchführung

> Erste Personalplanung

> Wie Sie Ihr Unternehmen bekannt machen

Foto: Gerd Altmann – www.pixelio.de

Träume haben wir alle, Sie aber vielleicht die zündende Idee für Ihre Selbständigkeit. Mut, hoher Arbeitseinsatz und der Glaube an sich selbst sind gute Wegbegleiter dabei!

> 4 Das Geschäft führen

> Erfolgreich arbeiten

> Reagieren auf Planabweichungen

> Was Sie fürs Finanzamt tun müssen

> 5 Besonderheiten beim ALG II – Bezug

> Die Prognosemeldung mit dem Formular EKS

> Die endgültige Meldung mit dem Formular EKS

> Der Bewilligungszeitraum

> Die Gewinnermittlung nach ESTG bzw. ALG II-VO

> 6 Serviceteil

> Wichtige Internetadressen

> Abkürzungsverzeichnis

> Stichwortverzeichnis

Einführung

Selbstständigkeit ist in Deutschland erheblich stärker verbreitet als allgemein angenommen wird. Das liegt u. a. daran, weil es für Medien und Politik fast nur Großunternehmen und Mittelständler gibt, während die vielen Kleinunternehmer/innen einfach unter den Tisch fallen. Letztere haben keine Lobby und müssen trotzdem in der Regel viel mehr Einsatz bringen!

Erstaunen wird bei vielen Lesern der Tatbestand, dass etwa sechzig Prozent der Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, zunächst im Nebenerwerb starten. Etwa ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer/innen plant jedoch, die Selbstständigkeit später zum Vollerwerb auszubauen. Vielleicht können Sie sogar ein Hobby zu Ihrem Nebenerwerb ausbauen!

Der Nebenerwerbstätigkeit sind meist zeitliche Grenzen gesetzt. Darüber hinaus müssen Sie natürlich, sofern Sie noch angestellt sind, darauf achten, in welchem Umfang Ihr Arbeitsvertrag eine nebenberufliche Selbstständigkeit zulässt, und natürlich darf diese nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen. Ob Sie nun im Rahmen Ihrer Nebenerwerbsselbstständigkeit Bastelarbeiten über das Internet versteigern, Hundefutter verkaufen, als Stadtführer/in Gästen Ihre Heimat näher bringen, älteren Menschen bei Einkäufen und Behördengängen unterstützen, Hunde ausführen usw., Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Selbst wenn Sie nur planen, als Sub-Unternehmer/in für andere Firmen arbeiten zu wollen, werden Sie eines merken, dass Sie mit guter Arbeit Geschäftspartner und nicht bewerbende/r Angestellte/r sind, wenn Sie um neue Aufträge nachfragen. Zufriedene Kunden oder Auftraggeber steigern auch Ihr Selbstwertgefühl, und das werden Sie besonders zu schätzen wissen, wenn Sie sich vorher lange vergeblich um eine angestellte Tätigkeit beworben haben.

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt – www.pixelio.de

Hartz IV oder ALG II bedeutet sozialer Abstieg. Doch muss nicht immer so sein. Auch der Weg über eine Nebenerwerbs-Selbstständigkeit kann Sie langfristig aus dem ALG II-Bezug führen.

Die Möglichkeit klein anzufangen, hat viele Vorteile, denn sie ist weder mit großem Aufwand oder hohen Kosten verbunden. Sie beginnen mit
> mit wenig Startkapital,
> ohne Mitarbeiter/innen
> und können relativ risikolos testen, ob sich Ihre > Geschäftsidee < trägt und ob Sie für die Selbstständigkeit überhaupt > geeignet < sind.

Die Statistik belegt, dass längst nicht alle Nebenerwerbsgründungen mit einem großen Finanzierungsbedarf verbunden sind. Besonders interessant ist dieser Tatbestand auch für ALG II – Bezieher/innen, die bestenfalls über ein kleines Schonvermögen verfügen, das eingesetzt werden kann. Etwa fünfunddreißig Prozent der Nebenerwerbsgründer/innen benötigen nämlich überhaupt kein Fremdkapital und weitere siebzehn Prozent  haben einen Kapitalbedarf von bis zu 1.000 €.

Die Tatsache, dass zunächst nur ein Teil der täglichen Zeit für die Selbstständigkeit aufgewendet wird, bedeutet, zunächst einen Start "alleine" ohne kostenintensives Personal, aber auch als "Mädchen für alles"! So ist eine Nebenerwerbsgründung auch möglich, wenn man zunächst nur wenig Zeit dafür hat. Im Schnitt wenden Nebenerwerbsgründer/innen derzeit etwa dreizehn Stunden pro Woche für ihre selbstständige Tätigkeit auf, allerdings mit großen Spannbreiten, die dieser statistische  Wert nicht ausdrücken kann.

Der Start als Nebenerwerbstätigkeit hat auch den Vorteil, zunächst zu testen, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt vom Markt angenommen wird oder angepasst werden muss. Darüber hinaus ist die Tätigkeit von vornherein nicht angelegt, davon den vollen Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit der Nebenerwerbsselbstständigkeit können Sie außerdem testen, ob Sie selbst dafür überhaupt geeignet sind, wo ihre persönlichen Schwächen liegen und feststellen, ob Ihre Kenntnisse, Ehrgeiz und Ausdauer ausreichen, sich dauerhaft eine Nebenerwerbstätigkeit  aufzubauen, die, wenn es gut läuft, noch immer zur Vollerwerbstätigkeit ausgeweitet werden kann.

Meist stehen am Beginn einer Selbstständigkeit Verluste, die Sie in Ihrem Geschäftsplan berücksichtigen müssen. Arbeiten Sie noch angestellt, können Sie die Verluste aus Ihrer Nebenerwerbsselbstständigkeit mit den Einkünften aus Ihrer nicht selbstständigen Arbeit verrechnen und so Steuern sparen. Sollte die Nebenerwerbselbstständigkeit allerdings mittelfristig keinen Gewinn abwerfen, stuft das Finanzamt Ihre Selbstständigkeit als Liebhaberei ein und fordert Steuern nach. Ein teures Hobby können Sie also über eine Nebenerwerbsselbstständigkeit nicht finanzieren.

Eine selbstständige Nebenerwerbstätigkeit ist beispielsweise ideal für
> Mütter oder Väter, die sich noch um Haushalt und Kinder kümmern müssen,
> Studenten/innen zur Übernahme von Nebentätigkeiten auf selbstständiger Basis,
> für alle, die neben ihrer angestellten Tätigkeit noch etwas hinzuverdienen möchten,
> für ALG II-Bezieher/innen, die aufgrund ihres Alters oder anderer Umstände so gut wie keine Chance auf dem angestellten Arbeitsmarkt haben.

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch die Nebenerwerbsselbstständigkeit und erläutert, worauf sie achten müssen, angefangen von der richtigen Geschäftsidee mit geringen laufenden Kosten (z. B. Miete) und Investitionen (u. a. Büroausstattung). Angesprochen werden weiterhin die grundsätzlichen rechtlichen Aspekten (z. B. Rechtsform der Firma) sowie Steuern (z. B. Kassenbuch und Einnahmenüberschussrechnung). Auch die Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, ebenso unseriöse Selbstständigkeitsangebote.

Ein besonderes Kapitel wendet sich an ALG II – Bezieher/innen, also an Selbstständige, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, die also ergänzend ALG II beantragen müssen sowie an diejenigen, die sich aus dem ALG II – Bezug heraus selbstständig machen möchten. Aufgrund der heutigen ALG II – VO unterliegt eine Selbstständigkeit bei gleichzeitigem ALG II – Bezug starken Einschränkungen und die Gewinnermittlung erfolgt nicht nach der ESTG. Die Beschränkungen führen dazu, dass manche berufliche Tätigkeiten damit unmöglich werden. Der Gesetzgeber hat dies gegenüber dem Autor verneint, dieser beweist jedoch mit entsprechenden Gegenüberstellungen genau das Gegenteil. In etlichen Fällen wird sogar letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, was aber aufgrund des langen Instanzenweges noch Jahre dauern kann und der Gesetzgeber keine Bereitschaft zeigt, die "handwerklich schlecht gestrickte" SGB II – Gesetzgebung in der heutigen Form grundlegend zu reformieren.

Dennoch möchte der Autor gerade auch ALG II – Bezieher/innen ermuntern, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, auch wenn das ein steiniger Weg werden sollte, denn selbst ein kleiner Hinzuverdienst ist mehr als hunderte ohnehin erfolglose Bewerbungen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit mit nicht ausreichenden Arbeitsplätzen für alle und vielen unterbezahlten Tätigkeiten, die einen Hinzuverdienst erforderlich machen.

Sie stehen dabei nicht allein, denn immerhin sind Ende 2008 112.000 ALG II – Bezieher/innen einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen. Knapp sechsundfünfzig Prozent von ihnen verdiente mit der Selbstständigkeit weniger als 400 €, knapp ein Viertel über 800 € im Monat. Die Zahl der selbstständigen ALG II – Bezieher/innen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, die Rahmenbedingungen durch die ALG II – VO für diesen Personenkreis aber vollkommen unzulänglich!

Gern greifen Autor und Verlag Anregungen und Hinweise von Lesern bei der nächsten Auflage auf. Viel Erfolg bei Ihrem Weg in die Nebenerwerbsselbstständigkeit wünscht Ihnen

 

                                                                                            Michael Schnelle

Das Buch wird voraussichtlich 128 Seiten umfassen und erscheint im November 2010 im Lambertus-Verlag. Formlose Vorbestellungen sind beim Autor unter agenturmtv@arcor.de oder beim Verlag unter info@lambertus.de bereits jetzt möglich.

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