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Die Möglichkeit klein anzufangen, hat viele Vorteile, denn sie ist weder mit großem Aufwand oder hohen Kosten verbunden. Sie beginnen mit > mit wenig Startkapital, > ohne Mitarbeiter/innen > und können relativ risikolos testen, ob sich Ihre > Geschäftsidee < trägt und ob Sie für die Selbstständigkeit überhaupt > geeignet < sind. Die Statistik belegt, dass längst nicht alle Nebenerwerbsgründungen mit einem großen Finanzierungsbedarf verbunden
sind. Besonders interessant ist dieser Tatbestand auch für ALG II – Bezieher/innen, die bestenfalls über ein kleines Schonvermögen verfügen, das eingesetzt werden kann. Etwa fünfunddreißig Prozent der Nebenerwerbsgründer/innen benötigen nämlich überhaupt kein Fremdkapital und weitere siebzehn Prozent haben einen Kapitalbedarf von bis zu 1.000 €. Die Tatsache, dass zunächst nur ein Teil der täglichen Zeit für die Selbstständigkeit aufgewendet wird, bedeutet,
zunächst einen Start "alleine" ohne kostenintensives Personal, aber auch als "Mädchen für alles"! So ist eine Nebenerwerbsgründung auch möglich, wenn man zunächst nur wenig Zeit dafür hat. Im Schnitt wenden Nebenerwerbsgründer/innen derzeit etwa dreizehn Stunden pro Woche für ihre selbstständige Tätigkeit auf, allerdings mit großen Spannbreiten, die dieser statistische Wert nicht ausdrücken kann. Der Start als Nebenerwerbstätigkeit hat auch den
Vorteil, zunächst zu testen, ob Ihre Geschäftsidee überhaupt vom Markt angenommen wird oder angepasst werden muss. Darüber hinaus ist die Tätigkeit von vornherein nicht angelegt, davon den vollen Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit der Nebenerwerbsselbstständigkeit können Sie außerdem testen, ob Sie selbst dafür überhaupt geeignet sind, wo ihre persönlichen Schwächen liegen und feststellen, ob Ihre Kenntnisse, Ehrgeiz und Ausdauer ausreichen, sich dauerhaft eine Nebenerwerbstätigkeit
aufzubauen, die, wenn es gut läuft, noch immer zur Vollerwerbstätigkeit ausgeweitet werden kann. Meist stehen am Beginn einer Selbstständigkeit Verluste, die Sie in Ihrem Geschäftsplan berücksichtigen müssen. Arbeiten Sie noch angestellt, können Sie die Verluste aus Ihrer Nebenerwerbsselbstständigkeit mit den Einkünften aus Ihrer nicht selbstständigen Arbeit verrechnen und so Steuern sparen. Sollte die Nebenerwerbselbstständigkeit allerdings mittelfristig keinen Gewinn
abwerfen, stuft das Finanzamt Ihre Selbstständigkeit als Liebhaberei ein und fordert Steuern nach. Ein teures Hobby können Sie also über eine Nebenerwerbsselbstständigkeit nicht finanzieren. Eine selbstständige Nebenerwerbstätigkeit ist beispielsweise ideal für > Mütter oder Väter, die sich noch um Haushalt und Kinder kümmern müssen, > Studenten/innen zur Übernahme von Nebentätigkeiten auf selbstständiger Basis,
> für alle, die neben ihrer angestellten Tätigkeit noch etwas hinzuverdienen möchten, > für ALG II-Bezieher/innen, die aufgrund ihres Alters oder anderer Umstände so gut wie keine Chance auf dem angestellten Arbeitsmarkt haben. Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch die Nebenerwerbsselbstständigkeit und erläutert, worauf sie achten müssen, angefangen von der richtigen Geschäftsidee mit geringen laufenden Kosten (z. B. Miete) und Investitionen (u. a.
Büroausstattung). Angesprochen werden weiterhin die grundsätzlichen rechtlichen Aspekten (z. B. Rechtsform der Firma) sowie Steuern (z. B. Kassenbuch und Einnahmenüberschussrechnung). Auch die Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, ebenso unseriöse Selbstständigkeitsangebote. Ein besonderes Kapitel wendet sich an ALG II – Bezieher/innen, also an Selbstständige, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, die also ergänzend ALG II beantragen müssen sowie an diejenigen, die sich
aus dem ALG II – Bezug heraus selbstständig machen möchten. Aufgrund der heutigen ALG II – VO unterliegt eine Selbstständigkeit bei gleichzeitigem ALG II – Bezug starken Einschränkungen und die Gewinnermittlung erfolgt nicht nach der ESTG. Die Beschränkungen führen dazu, dass manche berufliche Tätigkeiten damit unmöglich werden. Der Gesetzgeber hat dies gegenüber dem Autor verneint, dieser beweist jedoch mit entsprechenden Gegenüberstellungen genau das Gegenteil. In etlichen Fällen wird sogar
letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, was aber aufgrund des langen Instanzenweges noch Jahre dauern kann und der Gesetzgeber keine Bereitschaft zeigt, die "handwerklich schlecht gestrickte" SGB II – Gesetzgebung in der heutigen Form grundlegend zu reformieren. Dennoch möchte der Autor gerade auch ALG II – Bezieher/innen ermuntern, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, auch wenn das ein steiniger Weg werden sollte, denn selbst ein
kleiner Hinzuverdienst ist mehr als hunderte ohnehin erfolglose Bewerbungen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit mit nicht ausreichenden Arbeitsplätzen für alle und vielen unterbezahlten Tätigkeiten, die einen Hinzuverdienst erforderlich machen. Sie stehen dabei nicht allein, denn immerhin sind Ende 2008 112.000 ALG II – Bezieher/innen einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen. Knapp sechsundfünfzig Prozent von ihnen verdiente mit der Selbstständigkeit weniger als 400 €,
knapp ein Viertel über 800 € im Monat. Die Zahl der selbstständigen ALG II – Bezieher/innen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, die Rahmenbedingungen durch die ALG II – VO für diesen Personenkreis aber vollkommen unzulänglich! Gern greifen Autor und Verlag Anregungen und Hinweise von Lesern bei der nächsten Auflage auf. Viel Erfolg bei Ihrem Weg in die Nebenerwerbsselbstständigkeit wünscht Ihnen
Michael Schnelle
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